Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
Seit 1. Januar 2015 hat jeder Mensch mit einer Pflegestufe einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Dabei haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, unabhängig von anderen Leistungen der Pflegekassen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können für Aktivitäten wie Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Ausflüge oder ähnliches genutzt werden. Unser ambulanter Dienst entlastet in dieser Zeit private Pflegepersonen. Wer neben seiner körperlichen Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu gestalten, hat zudem einen erhöhten Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
ASB RV Magdeburg e.V.
Liebknechtstraße 75-77
39110 Magdeburg