Leiharbeit geht zulasten der Stammbelegschaft
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) fordert die Bundesregierung auf, dringend die Leiharbeit in der Pflege zu regulieren. Denn die Entwicklung der Leiharbeit bedroht zunehmend die Arbeitsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen.
Leiharbeitsfirmen werben mit dem Versprechen branchenunüblich hoher Gehälter, Einsatzplänen nach Wunsch und geldwerten Zusatzleistungen Pflegekräfte an, um diese dann zu überhöhten Kosten an Pflegeeinrichtungen zu verleihen. Dies verschärft die ohnehin schon schwierige Personallage – auch für die ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime des ASB.
Dr. Uwe Martin Fichtmüller, ASB-Hauptgeschäftsführer: „Wenn Leiharbeitskräfte bei Einsatzplänen Rosinenpickerei betreiben können, ist dies ein Anreiz für festangestellte Pflegekräfte in die Leiharbeit zu wechseln. Verlierer dieser Entwicklung ist die Stammbelegschaft. Sie müssen vermehrt un-attraktive Dienste übernehmen, zum Beispiel am Wochenende und an Feiertagen – obwohl die Leiharbeitskräfte mehr verdienen. Dadurch verschlechtert sich auch das Arbeitsklima in den Pflegeteams.“ Die Leiharbeit konterkariere zudem alle Bemühungen um verbesserte Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen und entzieht der Personalentwicklung und Qualitätssicherung den Boden.
„Uns erreichen Alarmrufe aus vielen unserer ambulanten Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen“, sagte Fichtmüller. „Die Leiharbeit wirkt wie ein Brandbeschleuniger.“ Die Pflegeeinrichtungen geraten in eine Zwickmühle: wenn sie auf Leiharbeitskräfte verzichten und infolge des Personalmangels Plätze nicht belegen können oder einen Pflegedienst schließen müssen, mag das für sie wirtschaftlich sinnvoll sein. In der Fläche führt dies jedoch dazu, dass sich die ohnehin stark angespannte Versorgungssituation weiter verschärft und immer mehr Pflegebedürftige nicht versorgt werden können. „Die Leidtragenden sind die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.“
Fichtmüller fordert daher: „Wir rufen die Bundesregierung dringend auf, Leiharbeit in der Pflege auf ein absolutes Minimum zurückzuführen. Sie sollte nur zum Ausgleich für Belastungsspitzen, wie Grippewellen oder sonstigen nicht planbaren Situationen möglich sein. Das mittlerweile bedrohliche Ausmaß der Leiharbeit in der Langzeitpflege muss gesetzlich reguliert werden. Geschieht dies nicht, wird sich die Versorgungssituation dramatisch zuspitzen.“
Zudem appelliert der ASB an die Bundesregierung, den Entwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes diesbezüglich dringend anzupassen. „Mit dem Referentenentwurf wurde die Gelegenheit versäumt, die Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen“, so Dr. Uwe Martin Fichtmüller. Die positiven Ansätze des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzentwurfs genügten nicht, denn die finanziellen Verbesserungen beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen sowie den Entlastungen bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege seien erst zum 01.01.2024 mit einer lediglich fünfprozentigen Steigerung vorgesehen. Die Schere zwischen dem Betrag, der für eine bedarfsgerechte Versorgung nötig wäre und dem von der Pflegeversicherung tatsächlich gezahlten Betrag klaffe so immer weiter auseinander.
Dies gelte besonders für die Tagespflege, für die im Referentenentwurf keinerlei Verbesserungen vorgesehen sind – weder der im Koalitionsvertrag versprochene Ausbau der Tagespflege noch eine Erhöhung des Betrags, den Pflegebedürftige für die Inanspruchnahme der Tagespflege einsetzen können. „Angesichts der großen Bedeutung, die die Tagespflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hat, ist dies vollkommen unverständlich“, sagt Fichtmüller. „Die Tagespflege ermöglicht Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und Angehörigen eine eigene berufliche Tätigkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Pflegesystems und sollte als solcher wertgeschätzt werden.“